Diebstahl! Wir überführen die Täter
Der Diebstahl in den Firmen nimmt rapide und unaufhaltsam zu, da die Schmerzgrenze der Mitarbeiter abnimmt. Gestohlen wird alles, auch wenn es zum gegebenen Zeitpunkt noch nicht benötigt wird. Je einfacher der Diebstahl verläuft um so häufiger oder größer wird der Schaden. Die Ermittlungskosten, die Ihnen durch unsere Arbeit entstehen, werden in der Regel über die Rückzahlung des Schadens durch die betroffenen Straftäter wieder ausgeglichen. Auch die Schäden, die der Firma durch Diebstähle, Unterschlagungen, Betrügereien usw. direkt entstanden sind, müssen vom überführten Täter bezahlt werden.
Als Faustregel gilt:
Sie sollten niemanden beschuldigen, da Sie zum einen das Vertrauen ihrer unbescholtenen Mitarbeiter riskieren und zum anderen den Dieb vorsichtiger werden lassen.
Wir Observieren, Recherchieren und Dokumentieren für Sie
© Perlinator
Haben Sie auch mit folgenden Problemen zu kämpfen
● Hohe, unerklärliche Inventurdifferenzen
● Diebstahl durch Mitarbeiter
● Diebstahl von außen durch Fremdeinwirkung
● Unehrliche Buchhalter können größere Geldbeträge einer Firma relativ leicht entwenden
● Mitarbeiter beklauen sich untereinander
● Diebstahl von geistigem Eigentum, etc.
Obwohl vermutlich jedem Arbeitnehmer klar ist, dass es sich bei einem Diebstahl in aller Regel nicht um einen Kavaliersdelikt handelt, treten derartige Vorfälle erschreckend häufig auf. Die Dunkelziffer dieser Taten scheint noch deutlich höher auszufallen, da viele Diebstähle am Arbeitsplatz unbemerkt bleiben und nicht aufgedeckt werden.
Geeignete Gegenmaßnahmen
● Einschleusung eines verdeckten Ermittlers
● Aufbau von Diebesfallen um den Täter zu Überführen
● Observation der Täters, wo ist die Ware
● Anti Betrugs Management bei Korruption Unterschlagung und Betrugsfällen in Unternehmen
● Prävention durch Schwachstellenanalyse
Kontakt zur Detektei Abadek e.K.
Wir beraten Sie gerne zum Thema Diebstahl Rufen Sie uns an:
+49 (0) 231 / 96370866
oder Schreiben Sie uns:
Ihr Problem ist nicht aufgeführt? Fragen Sie uns doch einfach! Bitte bedenken Sie, dass die aufgeführten Tätigkeiten allgemein gehalten sind.
Diebstahl gemäß §242 Strafgesetzbuch
Der Arbeitgeber hat folgende Möglichkeiten
Abmahnung
Im Einzelfall kann eine Abmahnung auch bei Diebstählen Voraussetzung für eine Kündigung sein, gerade wenn es sich um Bagatelldelikte handelt.
Verdachtskündigung
Hat der Arbeitgeber den starken Verdacht, dass ein Mitarbeiter am Arbeitsplatz einen Diebstahl begangen hat, kann er unter Umständen auch ohne handfeste Beweise eine Kündigung durchführen. In diesem Fall spricht man von einer Verdachtskündigung.
Fristlose Kündigung
Kommt es zu Diebstahl im Betrieb, hat der Arbeitgeber üblicherweise die Wahl, den Täter ordentlich oder fristlos verhaltensbedingt zu kündigen. Eine fristlose Kündigung ist nach § 626 Abs. 1 BGB unter der Bedingung zulässig, dass es dem Arbeitgeber unzumutbar ist, den Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen. Diese Bedingung ist in der Regel erfüllt, wenn ein Mitarbeiter dabei erwischt wurde, wie er fremdes Eigentum entwendet.
Ordentliche Kündigung
Bei einer ordentlichen Kündigung hat der Arbeitgeber die im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegte Kündigungsfrist einzuhalten. Ist darin nichts vereinbart, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB.
Sie haben schon mal gepuzzelt? Dann wissen Sie, mit der richtigen Puzzlestrategie, kommt man ans Ziel. Stück für Stück, setzen wir zusammen
In unklaren Fällen wie bei Diebstahl hilft oft nur die Beauftragung einer Detektei. Die Firma Abadek, führt für Sie alle notwendigen Ermittlungen, mit zur Hilfenahme der Ihr zur Verfügung stehenden technischer Hilfsmittel durch, damit Sie zu Ihrem Recht kommen und die Täter überführt werden und um eine aussagekräftige Dokumentation zu erstellen, die vor Gericht Aussage und Beweiskraft hat.
Abadek e.K. Detektei & Securitymanagement für Rechtsanwälte, Wirtschaft und im Privatbereich
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