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Gerichtsurteile

Über die Erstattung und steuerliche Absetzbarkeit von Detektivkosten haben schon mehrfach deutsche Gerichte Urteile gefällt. Im folgenden finden Sie eine Auswahl dieser Urteile. Alle hier folgenden Informationen werden von uns unter Vorbehalt veröffentlicht. Bitte überprüfen Sie die angegebenen Quellen bezüglich der Richtigkeit. Die hier Nachfolgenden Urteile,  dienen unserseits keiner Rechtsberatung. 

Daktyloskopischer Identifizierungsprozeß

Dieser Prozeß besteht aus der Analyse der allgemeinen und besonderen Merkmale in der Spur und im Vergleichsmaterial. Er beinhaltet einen Merkmalsvergleich (Merkmal, Lage, Form sowie die Feststellung von Übereinstimmungen bzw. Nichtübereinstimmungen und dient zur Feststellung der Identität. Der Identitätsnachweis gilt nach deutschem Recht als geführt, wenn bei einer Nichterkennbarkeit des Grundmuster 12 Minutien (anatomische Merkmale), bzw. bei Erkennbarkeit des Grundmusters 8 Minutien übereinstimmen. Für die Rechtsfindung und Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof den Beweiswert der Daktyloskopie uneingeschränkt anerkannt.(BGH - Urteil vom 11.06.1952 - 3 Str. 229/52 LG Frankfurt).

Wir Observieren, Recherchieren und Dokumentieren für Sie

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 © herbinisaac

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Kontakt zur Detektei Abadek e.K.

Wir beraten Sie gerne zum Thema Detektei. Rufen Sie uns an:

        +49 (0) 231 / 96370866

oder Schreiben Sie uns:

        abadek@t-online.de

Ihr Problem ist nicht aufgeführt? Fragen Sie uns doch einfach! Bitte bedenken Sie, dass die aufgeführten Tätigkeiten allgemein gehalten sind.

Detektivkosten sind erstattungsfähig

wenn die durch den beauftragten Detektiv getroffene Feststellungen nach den Umständen des Einzelfalls notwendig und nicht anderweitig einfacher zu erlangen waren, was durch Vorlage des Ermittlungsberichts und spezifischer Abrechnung glaubhaft zu machen ist. Die unmittelbar prozessbezogenen Feststellungen des Detektivs müssen auch die prozessual Stellung des Auftraggebers vorteilhaft verändert haben.

OLG München, 18.06.93, 11 W 1592/93

Die Notwendigkeit

und der Umfang der Ermittlung bei Einschaltung eines Detektiv sind durch Vorlage von schriftlichen Ermittlungsberichten nachzuweisen.

(LAG Düsseldorf, Az. 7TA243/94)

Verdeckte Videoüberwachung in
Büros ist zulässig, wenn Warenverlust entstanden ist, oder Diebstähle vorliegen und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln.

(BAG 5AZR116/86)

Mieter

die in einem Räumungsprozeß mit Hilfe eines Detektivs die Eigenbedarfsgründe des Vermieter als unrichtig entlarven, können die Detektivkosten vom Vermieter zurückverlangen.

(AG. Hamburg, Az. 38 C 110/96)

Detektivkosten zur Ermittlung

eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.

OLG Stuttgart, 15.03.89, 8 WF 96/88

Im Unterhaltsprozess sind

Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern kann.

OLG Schleswig, 10.02.92, 15 WF 218/91

Bei Beobachtung von
Mitarbeitern muss die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht über diese Maßnahme informieren.

(Beschluss des BAG, Az. 1ABR26/90)

Detektivkosten sind im Rahmen
der Notwendigkeit, soweit sie prozeßbezogen sind, erstattungsfähig

(Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluß vom 04.04.95; 7 Ta 243/94 [§ Ca 3728/92, ArbG Wesel])

Detektivkosten sind auch
privat absetzbar, wenn zuvor ein konkreter Verdacht bestand.

(AG Hessen, Az. 8K3370/88)

Detektivkosten können als
außergerichtliche Parteiaufwendungen erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig erklärt, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.

(OLG Hamm, Az. 15W405/68; OLG München, Az. W1234/76; OLG Braunschweig, Az. 3W10/74)

Bei besonders schweren
Verstößen, durch die das Vertrauen vom Arbeitgeber zum Mitarbeiter gestört wird, akzeptieren Gerichte auch eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Die Auffassung der Gerichte von "besonders schweren Verstößen" reichen vom Diebstahl eines Kuchenstücks bis zur Arbeit in einem fremden Betrieb trotz erfolgter Krankschreibung

(Bundesarbeitsgericht, Az: 2AZR 3/83) 
(Landesarbeitsgericht München, Az: 6 Sa 96/82)

Arbeitgeber dürfen
krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive überwachen lassen und ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen, wenn diese die Krankheit tatsächlich nur vorgetäuscht haben um eine Lohnfortzahlung zu erreichen. Voraussetzung ist ein berechtigter Anfangsverdacht, dass der Mitarbeiter seine Krankheit nurvortäuscht.

(BAG Kassel , Az. 8 AZR 5/97)

Ist die Einschaltung

eines Detektivs aus kostenrechtlicher Sicht gerechtfertigt, wenn bereits ein bestimmter Verdacht besteht, die für eine schlüssige Antragstellung oder Rechtsverteidigung erforderlichen Einzelheiten und Beweismittel aber noch beschafft werden müssen und dies nicht anders und nicht billiger als mit Hilfe eines Detektiv möglich ist. Die dafür aufgewendeten Kosten sind nach Maßgabe des § 91 ZP erstattungsfähig, wenn ihre Aufwendung im unmittelbaren Zusammenhang mit dem späteren Prozess steht.

OLG Hamm, 31.08.92, 23 W 92/92

Detektivkosten können sehr
häufig absetzbar sein. Im Rahmen einer Scheidung ist es eigentlich klar. Da sind es in der Regel außergewöhnliche Belastungen. Aber ebenso auch, wenn man sich von Unbekannten terrorisiert fühlt und einen Detektiv engagiert, ist dessen Honorar absetzbar. Ist der Auftraggeber ein Gewerbetreibender oder Freiberufler, so ist in der Regel der Abzug als Betriebsausgabe gegeben.

Finanzgericht Hessen, AZ 8 K 3370/88, EFG 89, S. 576 

Detektivkosten sind vom
Gegner zu erstatten, wenn sie sich im Verhältnis zur Bedeutung des Streitgegenstandes in vernünftigen Grenzen halten, prozessbezogen waren, die erstrebten Feststellungen als notwendig angesehen werden konnten und eine einfachere Klarstellung nicht möglich war. Insbesondere ist es entfern residierenden Versicherungen zugestanden, bei sehr hohen Schmerzensgeldforderungen auch im Interesse ihres Versicherten einen Detektiv zur Überprüfung einzusetzen: Diese Kosten sind in angemessener Höhe vom Gegner zu erstatten.

OLG Nürnberg, Az.: 4 W 3657/90

Im Unterhaltsprozeß sind
Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstelle ermittelt und die von ihm getroffene Feststellung die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern kann.

OLG Schleswig, 10.02.92, 15 WF 218/91

Detektivkosten zur Ermittlung
eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.

OLG Stuttgart, 15.03.89, 8 WF 96/88

Dient die Beauftragung einer
Detektei offensichtlich dazu, Tatsachen und Sachverhalte zu erfahren, um den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens zu belegen und darauf gestützt eine einstweilige Verfügung zu beantragen, so ist die Einschaltung der Detektei sachgerecht und zur Verfahrensvorbereitung auch notwendig (
§91 ZPO). Um ein beanstandetes wettbewerbswidriges Verhalten belegen zu können, kann ein ganztägige Teilnahme des Detektivs an Werbefahrten in eines der neuen Bundesländer notwendig sein.

OLG Koblenz vom 14.05.1991 14 W 268/91

Strenge Maßstäbe sind
anzulegen, soweit es um die Erstattung von Detektivkosten unter dem Gesichtspunkt der Vorbereitungsmaßnahmen für einen Prozess handelt. Die Kosten für die Beschaffung von Beweismitteln – z.B. Beweisurkunden – durch einen Detektiv, können grundsätzlich zu den erstattungspflichtigen Vorbereitungskosten gehöre und damit zu den nach
§ 92 ZPO zu erstattenden Aufwendungen.

ArbG Gelsenkirchen, BB 74 S.1443

Arbeitgeber dürfen
krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive überwachen lassen und ihnen in extremen Fällen die Kosten dafür in Rechnung stellen. Voraussetzung ist ein berechtigter Anfangsverdacht, dass der Mitarbeiter sein Krankheit nur vortäuscht.

(Bundesarbeitsgericht Kassel, AZ 8 AZR 5/97)

Fangprämie:

a) Der Ladendieb hat dem Geschäftsinhaber als Schaden die Fangprämie zu ersetzen, die aufgrund vorhandener arbeitsvertraglicher Vereinbarung dem Personal für die Entdeckung des Diebstahls gewährt wird.

b) Die polizeiliche Anzeige darf nicht von der Bereitschaft des Diebes abhängig gemacht werden, diese Prämie zu bezahlen.

AG München, Urt. v. 24.10.1972 - 6 C 1479/72

Ein Kraftfahrer meldet sich
wegen grippalen Infekts bei seinem Arbeitgeber, einer großen Speditionsfirma, telefonisch krank. Zwei Tage später reichte er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach und teilte seinem Chef bei dieser Gelegenheit mit, dass er nicht vorhabe, in die Firma zurück zu kommen. Der Arbeitgeber bestand dennoch auf Einhaltung der Kündigungsfrist. Da er vermutete, der Mann „feiere“ nur Krank, schaltete er ein Detektivbüro ein, das seinen Verdacht nachgehen sollte. Die Detektei setzte dazu gleich mehrere Mitarbeiter ein, und fand heraus, dass der Fahrer tatsächlich gar nicht krank war, sondern für eine andere Firma Lastwagen fuhr und Containerverladearbeiten erledigte. Darauf kündigte ihm der Arbeitgeber seinerseits fristlos und verrechnete die Kosten für den Detektiv mit seinem noch ausstehenden Lohn. Das Bundesarbeitsgerichtstellte fest, dass ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber grundsätzlich Detektivkosten ersetzen muss, wenn dieser eines konkreten Tatverdachts gegen den Mitarbeiter einen Detektiv mit der Überwachung beauftragt und der Mitarbeiter gegen den Vertrag verstoßen hat. Unbestritten habe in dem vorliegenden Fall derKraftfahrer die Krankheit lediglich vorgetäuscht.

8AZR 5/97

Lauschangriff

§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1.das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

2.eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) 1Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

1.das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder

2.das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

2Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen.

3Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) 1Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. 2§ 74a ist anzuwenden.

Voraussetzung für den Einsatz von GPS-Sender

Der Einsatz von GPS-Technik und die Auswertung des Bewegungsprofils sind nur am persönlichen Eigentum des Auftraggebers bzw. des Mieters gestattet. Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Eigentümers stellt die Überwachung fremder Objekte durch GPS-Sender eine Straftat gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz dar. Im Jahre 2012 wurde eine Detektei mit dem Gerichtsurteil aus Mannheim (Az. 4 KLs 408 Js 27973/08) erstmals zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, da sie wiederholt gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen hatte.

Erforderlichkeit eines Schriftgutachtens zur Echtheit eines Testaments

In einem Erbscheinverfahren hat das Nachlassgericht die Frage der Echtheit auf Grund des Amtsermittlungsgrundsatzes von Amts wegen zu ermitteln und die „zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen zu veranstalten und die geeignet erscheinenden Beweise aufzunehmen” (BGH v. 11. 10. 1990, IX ZR 114/89).

Das Bundesarbeitsgericht

entschied, Privatdetektive dürfen Arbeitnehmer im Betrieb verdeckt überwachen, dabei muss der Betriebsrat nicht gefragt werden.

( Beschlus der BAG AZ.: 26/90 )

Hausratversicherung

Ein Versicherungsnehmer meldete den Diebstahl seines Fahrrads, das über die Hausratversicherung mitversichert war. Dabei reichte er eine gefälschte Rechnung ein, um eine überhöhte Zahlung zu kassieren. Doch der Betrug flog auf, und laut einem Urteil des OLG Karlsruhe musste die Versicherung überhaupt nichts zahlen.

Wohngebäudeversicherung

Nach einem Rohrbruch reichte ein Versicherungsnehmer bei seiner Wohngebäudeversicherung eine Rechnung ein, die auch Posten enthielt, die nichts mit dem Schadensfall zu tun hatten. Wegen arglistiger Täuschung kostete dies den Versicherungsschutz, urteilte das OLG Celle.

Um einen besonders „geschäftstüchtigen“ Dieb nicht für sein Verkaufsgeschick mit fremden Eigentum zu belohnen, kann der Eigentümer sogar den erzielten Gewinn herausverlangen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 8.1.1959, Az. VII ZR 26/58).

Ruhestörung durch Musizieren in der Wohnung

Was musikalische Betätigung innerhalb der Wohnung betrifft, sprechen die Gerichte zunächst eine deutliche Sprache. Generell darf nur außerhalb der Ruhezeiten musiziert werden und zudem nicht am laufenden Band. Was jedoch die tatsächlichen Grenzen anbelangt, die den Gebrauch verschiedener Musikinstrumente betreffen, gibt es verschiedene Auffassungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm sah in seinem Beschluss von 10.11.1980, Az.: 15 W 122/80 zwei Stunden als angemessen, das Landgericht (LG) Frankfurt in seinem Urteil vom 12.10.1989, Az.: 2/25 O 359/8 wiederum drei Stunden an Werktagen und fünf Stunden an Wochenenden und Feiertagen.
In beiden Fällen ging es um die Klänge eines klavierspielenden Mieters, die den Unmut seiner Nachbarn auf sich zogen. Dass manche Instrumente generell lautstärker sind als andere, ist hierbei jedoch auch den Richtern nicht verborgen geblieben. Einem ambitionierten Schlagzeuger wurden durch das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth in seinem Urteil vom 17.09.1991, Az.: 13 S 5296/90 im Sommer 45 Minuten Spielzeit täglich in Kombination mit einem Spielverbot ab 19 Uhr zugesprochen. Im Winter durfte er sich dagegen 90 Minuten täglich – aber weiterhin nur bis maximal 19 Uhr – an seinem Instrument vergnügen.

Der Arbeitnehmer

hat dem Arbeitgeber die durch das Tätig werden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzliche vertragswidrigen Handlung überführt wird. Bestätigung von BAG, BB 198689, zur Veröffentlichung im BAG vorgesehen.

Der Arbeitnehmer

hat dem Arbeitgeber die durch das Tätig werden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzliche vertragswidrigen Handlung überführt wird. Bestätigung von BAG, BB 198689, zur Veröffentlichung im BAG vorgesehen.

Testkäufe

reichen als Beweise
( AG Kaiserslautern 5CA 119/84)

Während einer ärztlich
attestierten Arbeitsunfähigkeit darf der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin sich nicht genesungswidrig verhalten. Andernfalls liegt eine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung vor, die zum Schadenersatz gegenüber dem Arbeitgeber verpflichten kann. Der Schaden umfasst alle Aufwendungen des Arbeitgebers soweit sie notwendig waren, gegebenenfalls auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Juni 1999 – 5 Sa 540/99

Ein Hausbau während der
Krankschreibung berechtigt zur Kündigung. Wer während seiner Krankschreibung anstatt sich auszukurieren, am Neubau seines Hauses Bau- und Transportarbeiten durchführt, darf durch seinen Arbeitgeber fristgemäß gekündigt werden. Ein Krankgeschriebene Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird; er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Die Verletzung dieser Pflicht kann nach den Umständen des Einzelfalles die ordentliche Arbeitgeberseitige Kündigung rechtfertigen, ohne dass es des Nachweises einer tatsächlichen Verzögerung des Heilungsprozesses bedarf. Hat der Arbeitnehmer die Krankheit nur vorgetäuscht, dann ist sogar die fristlose Kündigung zulässig.

LAG Hamm, 28.08.1991 Az: SA 437/9

Gefälschte

und geglättete Lebensläufe können ernsthafte Konsequenzen für die Betrüger nach sich ziehen: Es drohen nicht nur Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, sondern nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln auch Schadenersatzansprüche der geschädigten Unternehmen, wenn sich ein Bewerber im Nachhinein für den erschlichenen Posten als völlig ungeeignet herausstellt

(Az. 11 Sa 1511/99).

Er­stattungs­fähig­keit von Kosten für Beauftragung eines Detekteibüros wegen Verdachts des Ver­sicherungs­betrugs

Voraussetzung ist Beauftragung zwecks späteren Prozesses (Prozessbezogenheit)

Beauftragt eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung wegen des begründeten Verdachts des versuchten Ver­sicherungs­betrugs eine Detektei, so kann sie die dadurch entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn sich der Verdacht bestätigt und die Versicherung deshalb das Klageverfahren gewinnt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Kfz-Haftpflichtversicherung im Juli 2011 wegen eines angeblichen Verkehrsunfalls in Anspruch genommen. Da zahlreiche Indizien für eine Unfallmanipulation sprachen, beauftragte die Versicherung eine Detektei. Im Mai 2015 wurde die Versicherung schließlich vor dem Landgericht Bremen auf Zahlung verklagt. Die Versicherung gewann aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Detektei das Verfahren. Das Landgericht hielt die Kosten für die Beauftragung der Detektei jedoch für nicht erstattungsfähig. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Versicherung.

Erstattungsfähigkeit der Kosten für Beauftragung der Detektei

Das Oberlandesgericht Bremen entschied zu Gunsten der Versicherung. Die Kosten für die Beauftragung der Detektei seien erstattungsfähig gewesen, da sie zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 der Zivilprozessordnung gewesen seien.

Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 08.09.2015- 2 W 82/15 -

Heiratsschwindel ist ein Betrugsdelikt und wird im § 263 Strafgesetzbuch behandelt.

Vorprozessuale Detektivkosten

sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbare Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eine Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits - im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtlichRechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von Paragraph 91,IZPO war. OLG Koblenz, 24.10.90, 14 NW 671/90

Unfallversicherung

Mit einer besonders schmerzhaften Methode wollte ein Versicherungsnehmer zu Geld kommen, indem er hohe Unfallversicherungen abschloss und sich anschließend zwei Finger absägte. Allerdings passte der Unfallbericht nicht zu den Verletzungen, und das Gericht verurteilte ihn wegen Versicherungsbetrugs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Krankenversicherung

Fast 200.000 Euro hatte eine Frau über Jahre hinweg von ihrer privaten Krankenversicherung ergaunert, indem sie gefälschte Medikamentenrechnungen einreichte. Erst nach fünf Jahren wurde die Versicherung hellhörig und deckte den Betrug auf.

Unterhalt

Das Oberlandesgericht Schleswig hat auf die Beschwerde des Ehemannes hin die Erstattungsfähigkeit der Privatdetektiv Kosten anerkannt. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass die Kosten auch tatsächlich notwendig waren. Die Notwendigkeit ist zu bejahen, wenn die Ermittlungen aus Sicht des Auftraggebers zur Erhärtung eines konkreten Verdachts erforderlich und prozessbezogen sind. Die Ermittlungen müssen nicht zwangsläufig den Prozess beeinflusst haben. Sie müssen allerdings in den Rechtsstreit eingeführt worden sein. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt. Der Unterhaltspflichtige Ehemann hat behauptet, seine geschiedene Ehefrau lebe bereits seit längerem mit einem Partner zusammen.

OLG Schleswig - AG Husum 26.05.2005, Az: 15 WF 363/04

Ruhestörung durch Fernsehen und laute Musik

Allerdings wurden bereits einige Mieter, die sich auf den passiven Konsum von Musik oder auch des Fernsehprogramms beschränkten, mit strengeren Auflagen konfrontiert als die vorgenannten Hobbymusiker. Die Gerichte hielten nämlich etwa beim Musikhören oder beim Fernsehkonsum auch außerhalb der Ruhezeiten das Einhalten von Zimmerlautstärke für angemessen – wie etwa das Landgericht (LG) Berlin in seinem Urteil vom 19.10.1987, Az.: 13 O 2/87. Als Grund verwiesen die Richter auf ihre Einschätzung, dass hierbei stets die Möglichkeit bestehe, etwa durch das Tragen von Kopfhörern den vollen Klanggenuss ohne störende Einflüsse auf Nachbarn und Anwohner sicherzustellen.

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