Viele Unternehmer hadern mit häufigen Krankschreibungen einzelner Mitarbeiter
Immer wieder kommt es leider vor, dass ein Arbeitnehmer häufig an arbeitsunfähig erkrankt und der Arbeitgeber Zweifel an der Krankheit hat. Fehlzeiten für den Arbeitgeber sind für diesen eine finanzielle Belastung. Darunter leiden alle Mitarbeiter und es schadet dem Betriebsklima.
Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, hat er regelmäßig Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Hat der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, steht er vor der Frage, welche Möglichkeiten ihm zur Überprüfung zur Verfügung stehen.
Auch für einen krankgeschriebenen Arbeitnehmer gibt es Verhaltensregeln. Der tägliche Kneipenbummel oder die allabendliche Schwarzarbeit, z.B. im Innenausbau, verhindern den Genesungsprozess. Hier droht berechtigterweise die fristlose Kündigung. Haben Sie Anhaltspunkte, dass Ihr Mitarbeiter während seine Genesungszeit einer anderen Tätigkeit oder seinem Privatvergnügen nach geht, die einer baldigen Genesung nicht eben dienlich ist?
Durch eine Observation des Arbeitnehmers wird dokumentiert, wie dieser sich verhält. Eine Observation des krankgeschriebenen Mitarbeiters, verschafft Ihnen Klarheit. Wird der Nachweis erbracht, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht hat, so in betrügerischer Weise die Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz erschleicht, hat das ernsthafte Konsequenzen für diesen.
Wir Observieren, Recherchieren und Dokumentieren für Sie
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Der Kurztrip Urlaub
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Krankschreibungen zu bestimmten Jahreszeiten- Urlaubsverlängerung
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Krankfeiern ohne erkrankt zu sein
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Er/Sie gehen ihrem Hobby nach
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Wenn befreundete Arbeitnehmer häufig gleichzeitig erkranken
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Der Zeitraum sich über besondere Anlässe oder Festlichkeiten erstreckt (Karneval, Weihnachten etc.)
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Wenn der Urlaub nicht gewährt wurde
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Streitigkeiten mit dem Arbeitnehmer
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Unzufriedenheit des Arbeitnehmers
In unklaren Fällen helfen oft nur die Recherchen nach Zeugen, dass Befragen von Personen, die Durchführung von Observationen und allgemeinen Recherchen sowie andere geeignete detektivische Maßnahmen. Derartige sind nicht die Aufgabe von Rechtsanwälten und werden von diesen in der Regel auch nicht übernommen. Hier bedarf es einer kompetenten Detektei. Detekteien sind daher heute ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil bei der Beschaffung gerichtsverwertbarer Beweise.
Unsere Detektive sind erfahren auf den Gebieten der Ermittlungen, Recherchen und Observationen. Wir verfügen über die notwendigen Hilfsmittel, um eine aussagekräftige Dokumentation zu erstellen, die vor Gericht Aussage und Beweiskraft hat. Natürlich treten unsere Detektive auch die Beweisführung vor Gericht für Sie an.
Abadek e.K. Detektei & Securitymanagement für Rechtsanwälte, Wirtschaft und im Privatbereich
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