Mietstreitigkeiten
Als eine Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt wurde, waren die Mieter skeptisch, ob die Vermieterin wirklich auf die Räume angewiesen war. Sie widersprachen der Kündigung und beauftragten einen Privatdetektiv, die aktuelle Wohnsituation der Vermieterin zu überprüfen.
Es stellte sich heraus, dass die Vermieterin fast dauernd bei ihrer Schwester in einem anderem Bundesland lebte. Ihre auf Eigenbedarf gestützte Räumungsklage wurde aus diesem Grund abgewiesen. Das Honorar, das der Detektiv gekostet hatte, wollte sie allerdings nicht übernehmen. Darauf bestanden aber die Mieter und bekamen vor dem Gericht recht. Die Vermieterin habe gegen ihre gesetzliche Pflicht verstoßen, vor Gericht die Wahrheit zu sagen und ihre Eigenbedarfssituation falsch dargestellt.
Es sei durchaus legitim gewesen, einen Detektiv einzuschalten, um diesen Sachverhalt an den Tag zu bringen. Nur so hätten es die Mieter verhindern können, infolge der falschen Behauptungen der Vermieterin ausziehen zu müssen. Wegen ihrer Pflichtverletzung müsse sie auch die Kosten der Detektei tragen.
Wir Observieren, Recherchieren und Dokumentieren für Sie
© geralt
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Bewerbercheck bei Neuvermietung
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Vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung
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Sachbeschädigungen am Mietobjekt
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Ruhestörung durch Mieter
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Nachweis von gewerblicher (auch illegaler) Tätigkeit in den Mieträumen (Prostitution)
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Die Wohnung muss zu Wohnzwecken benutzt werden und darf nicht leer stehen
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Die Wohnung darf nicht weitervermietet werden (Untervermietung wird von Mietvertrag zu Mietvertrag unterschiedlich geregelt.)
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Die Wohnung darf nicht bewusst verwahrlost oder beschädigt werden
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Nachweis über das Abhören durch Nachbaren bzw. Karmeraüberwachung in der Wohnung
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Oftmals verschwinden Mieter unangekündigt und hinterlassen dem Eigentümer eine renovierungsbedürftige oder verwüstete bzw. in dem entsprechenden Zustand nicht mehr bewohnbare oder zu vermietende Wohnung.
In unklaren Fällen helfen oft nur die Recherchen nach Zeugen, dass Befragen von Personen, die Durchführung von Observationen und allgemeinen Recherchen sowie andere geeignete detektivische Maßnahmen. Derartige sind nicht die Aufgabe von Rechtsanwälten und werden von diesen in der Regel auch nicht übernommen. Hier bedarf es einer kompetenten Detektei. Detekteien sind daher heute ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil bei der Beschaffung gerichtsverwertbarer Beweise.
Unsere Detektive sind erfahren auf den Gebieten der Ermittlungen, Recherchen und Observationen. Wir verfügen über die notwendigen Hilfsmittel, um eine aussagekräftige Dokumentation zu erstellen, die vor Gericht Aussage und Beweiskraft hat. Natürlich treten unsere Detektive auch die Beweisführung vor Gericht für Sie an.
Abadek e.K. Detektei & Securitymanagement für Rechtsanwälte, Wirtschaft und im Privatbereich
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