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Aufdeckung von Wettbewerbs- und Patentverletzungen

Geistiges Eigentum wird hart umkämpft

 

Bei Wettbewerbsangelegenheiten und Patentverletzungen, führen wir die nötigen Observationen und Recherchen durch, dabei ist es unsere Aufgabe, den Verursacher zu überführen und somit Ihrem Anwalt eine Handhabe zu geben, um einen Unterlassungsanspruch, der unter wesentlich leichteren Voraussetzungen als sonst im Zivilrecht, mit einer einstweiligen Verfügung, durchgesetzt werden kann, zu geben.

 

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet eine Reihe anstößiger Geschäftspraktiken, z.B. Betriebsspionage, unberechtigte Anschwärzungen eines Konkurrenten oder unwahre Werbebehauptungen.

Ausgangspunkt der Frage, ob eine Patentverletzung vorliegt, bildet in Deutschland § 9 PatG:

Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung.

  • ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen;

  • ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, anzuwenden oder, wenn der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, dass die Anwendung des Verfahrens ohne Zustimmung des Patentinhabers verboten ist, zur Anwendung anzubieten;

  • das durch ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, unmittelbar hergestellte Erzeugnis anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen.

Wir Observieren, Recherchieren und Dokumentieren für Sie

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 © TheDigitalArtist

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Kontakt zur Detektei Abadek e.K.

Wir beraten Sie gerne zum Thema Patentverletzung. Rufen Sie uns an:

        +49 (0) 231 / 96370866

oder Schreiben Sie uns:

        abadek@t-online.de

Ihr Problem ist nicht aufgeführt? Fragen Sie uns doch einfach! Bitte bedenken Sie, dass die aufgeführten Tätigkeiten allgemein gehalten sind.

In unklaren Fällen helfen oft nur die Recherchen nach Zeugen, dass Befragen von Personen, die Durchführung von Observationen und allgemeinen Recherchen, sowie andere geeignete detektivische Maßnahmen. Derartige sind nicht die Aufgabe von Rechtsanwälten und werden von diesen in der Regel auch nicht übernommen. Hier bedarf es einer kompetenten Detektei. Detekteien sind daher heute ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil bei der Beschaffung gerichtsverwertbarer Beweise.

Unsere Detektive sind erfahren auf den Gebieten der Ermittlungen, Recherchen und Observationen. Wir verfügen über die notwendigen Hilfsmittel, um eine aussagekräftige Dokumentation zu erstellen, die vor Gericht Aussage und Beweiskraft hat. Natürlich treten unsere Detektive auch die Beweisführung vor Gericht für Sie an.

Abadek e.K. Detektei & Securitymanagement für Rechtsanwälte, Wirtschaft und im Privatbereich

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Tel.: +49 231 / 96370866

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      11 Gründe für unsere Detektei

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