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Schwarzarbeit

Ebenso wie bei Mitarbeitern die Krankgeschrieben sind, erfolgt die Beweisführung bei Schwarzarbeit und nicht erlaubter Nebentätigkeit wie bereits genannt. 

Schwarzarbeit gilt wahrlich nicht als Kavaliersdelikt. Die finanziellen Schäden, die durch Schwarzarbeit angerichtet werden, belaufen sich auf mehrere hundert Milliarden Euro. In Anbetracht dieser gewaltigen Summe ist es leicht nachvollziehbar, dass Schwarzarbeit nicht nur für rechtstreue Unternehmen und die gesamte deutsche Wirtschaft schädlich ist, sondern gleichzeitig negative Auswirkungen auf die Gesellschaft hat.

Die Schwarzarbeit ermöglicht illegal agierenden Firmen, Dienstleistungen zu Dumpingpreisen anzubieten. Das hat zur Folge, dass gesetzeskonform arbeitende Unternehmen, lukrative Aufträge verlieren.

Kann ein Arbeitnehmer wegen Schwarzarbeit von seinem Chef gekündigt werden?

Schwarzarbeit wird nicht nur von Arbeitslosen und Selbstständigen ausgeübt. Auch viele Angestellte arbeiten zusätzlich zu ihrer legalen Tätigkeit schwarz, um sich etwas dazu zu verdienen. Erfährt der Arbeitgeber jedoch von der Schwarzarbeit seines Arbeitnehmers, kann dies eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrag begründen.

Denn ein Angestellter, der eine Straftat gegenüber dem Arbeitgeber oder in Zusammenhang mit der Arbeit begeht, kann unter Umständen verhaltensbedingt gekündigt werden. Dies ist z. B. möglich, wenn die Schwarzarbeit für einen Konkurrenten des Arbeitgebers geleistet wird oder wenn der Schwarzarbeiter seinem Unternehmen potenzielle Kunden stiehlt.

Wir Observieren, Recherchieren und Dokumentieren für Sie

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Ihr Problem ist nicht aufgeführt? Fragen Sie uns doch einfach! Bitte bedenken Sie, dass die aufgeführten Tätigkeiten allgemein gehalten sind.

In unklaren Fällen helfen oft nur die Recherchen nach Zeugen, dass Befragen von Personen, die Durchführung von Observationen und allgemeinen Recherchen, sowie andere geeignete detektivische Maßnahmen. Derartige sind nicht die Aufgabe von Rechtsanwälten und werden von diesen in der Regel auch nicht übernommen. Hier bedarf es einer kompetenten Detektei. Detekteien sind daher heute ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil bei der Beschaffung gerichtsverwertbarer Beweise.

Unsere Detektive sind erfahren auf den Gebieten der Ermittlungen, Recherchen und Observationen. Wir verfügen über die notwendigen Hilfsmittel, um eine aussagekräftige Dokumentation zu erstellen, die vor Gericht Aussage und Beweiskraft hat. Natürlich treten unsere Detektive auch die Beweisführung vor Gericht für Sie an.

Welche rechtlichen Konsequenzen Schwarzarbeit mit sich bringt, hängt davon ab, ob sie als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat eingestuft wird. Diese Einordnung wird in den §§ 8 bis 11 SchwarzArbG geregelt.

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