Verdeckte Videoüberwachung
Foto und videotechnische Sicherung von Handlungsabläufen
Lagerdiebstähle, Sabotage, der Griff in die Kasse, unerlaubte Mitnahme von Waren. Eine verdeckte Videoüberwachungsanlage ist oftmals das letzte Mittel, um solche Delikte aufzuklären. Die von uns genutzten, extrem kleinen Kameras (nur wenige Zentimeter Durchmesser bei einer Objektivdurchführung von 1-2 Millimetern) können fast überall unsichtbar installiert werden. Diese Kameras können mit einem Langzeitvideorecorder verbunden werden, so dass ein Fehlverhalten dokumentiert werden kann. Falls benötigt, kann das System mit einem Infrarotscheinwerfer (“unsichtbares Licht”) ausgerüstet werden, so dass auch Aufnahmen in völliger Dunkelheit möglich sind.
Eine verdeckte Videoüberwachung darf jedoch nur mit einem berechtigtem Interesse durchgeführt werden. Heißt, es muss ein Berechtigtes Interesse vorliegen.
Das Bildmaterial wird gesichtet und dabei die Straftat des Mitarbeiters aufgedeckt.
Hat sich Ihr Verdacht bestätigt, können Sie die entstandenen Kosten und Schadensansprüche geltend machen.
Wir Observieren, Recherchieren und Dokumentieren für Sie
© geralt.
Kontakt zur Detektei Abadek e.K.
Wir beraten Sie gerne zum Thema Vedeckte Videoüberwachung.
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Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Ist die Videoüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt?
Der Gesetzgeber erlaubt die Videoüberwachung am Arbeitsplatz nur unter Einhaltung strenger Vorgaben. Welche Umstände dabei eine Rolle spielen, lesen Sie hier:
Wann darf eine heimliche Überwachung mit Kameras vorgenommen werden?
Deutlich strenger als die öffentliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz wird das verdeckte Filmen von Mitarbeitern gehändelt.
Die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nur aus einem wichtigen Grund und für einen eng bemessenen Zeitraum erlaubt. Sie darf ausschließlich in Räumen stattfinden, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Das würde beispielsweise auf das Lager zutreffen.
Nur, wenn eine Straftat aufgeklärt werden soll, kann eine heimliche Überwachung am Arbeitsplatz erlaubt sein.
Bevor diese Maßnahme zum Einsatz kommen darf, sind jedoch zwei Dinge einander gegenüberzustellen: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und die Interessen der Arbeitgebers, wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise des Diebstahls oder Arbeitszeitbetruges verdächtigt wird.
In diesem Zusammenhang spielt auch eine Rolle, ob es sich bei der Kameraüberwachung von Mitarbeitern um das einzig mögliche Mittel handelt, einer Straftat oder ähnlichem auf die Spur zu kommen. Nur, wenn diese Frage mit „ja“ beantwortet werden kann, ist das Vorgehen verhältnismäßig.
Gegebenenfalls dürfen die verdeckt erlangten Aufzeichnungen deshalb auch in etwaigen Gerichtsprozessen als Beweismittel herangezogen werden.
Wird die Videoüberwachung im öffentlichen Büro eingesetzt, müssen Arbeitgeber unbedingt auf Eines achten: Die Aufzeichnung von Tonspuren ist absolut tabu. Es dürfen demnach nur Bilder, jedoch keine Gespräche oder Ähnliches mitgeschnitten werden. Wer sich hieran nicht hält, muss empfindliche Strafen befürchten. Dabei geht es nicht nur um hohe Geldsummen, sondern auch um Freiheitsstrafen.
Sie haben schon mal gepuzzelt? Dann Wissen Sie, mit der richtigen Puzzlestrategie, kommt man ans Ziel. Stück für Stück setzen wir zusammen.
In unklaren Fällen wie bei Diebstahl oder Sabotage hilft oft nur die Beauftragung einer Detektei. Die Firma Abadek führt für Sie alle notwendigen Ermittlungen mit zur Zuhilfenahme der Ihr zur Verfügung stehenden technischer Hilfsmittel durch, damit Sie zu Ihrem recht kommen und die Täter überführt werden und um eine aussagekräftige Dokumentation zu erstellen, die vor Gericht Aussage und Beweiskraft hat.
Abadek e.K. Detektei & Securitymanagement für Rechtsanwälte, Wirtschaft und im Privatbereich
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